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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Januar 2022)

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt ganzgraph gmbh bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software. Er wird die ganzgraph gmbh hinsichtlich zu erbringender Leistungen eingehend instruieren.
  2. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, ganzgraph gmbh (Bild-, Ton-, Text- o.Ä.) Materialien zu Verfügung zu stellen, hat er diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt er die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die ganzgraph gmbh die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
  3. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

 

Beteiligung Dritter

  1. Für Dritte, die auf Veranlassung oder Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von ganzgraph gmbh tätig werden, hat er wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. ganzgraph gmbh hat es nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

 

Termine

  1. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Seite nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat ganzgraph gmbh nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. ganzgraph gmbh wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

 

Leistungsänderungen

  1. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von ganzgraph gmbh zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er diesen Änderungswunsch schriftlich zu äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die ganzgraph gmbh von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 4 absehen.
  2. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die ganzgraph gmbh dem Kunden die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Änderungsvorschlag oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
  3. Die Vertragsparteien werden sich über die Umsetzung abstimmen und das Ergebnis dem Text des Ursprungsvertrags als Nachtragsvereinbarung beifügen.
  4. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
  5. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Kosten werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, ansonsten nach den üblichen Vergütungsätzen der ganzgraph gmbh berechnet.
  6. Die ganzgraph gmbh ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.

 

Vergütung

  1. Die Vergütung der ganzgraph gmbh erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der ganzgraph gmbh , soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die ganzgraph gmbh ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
  2. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen in den steuerlich geltenden Grenzen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der ganzgraph gmbh mehr als 50 km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.
  3. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der ganzgraph gmbh für ihre Leistungen festgesetzten, aktuellen Vergütungssätze als üblich.
  4. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Rechte

  1. Die ganzgraph gmbh gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

  2. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder in anderer Form zu verwerten.

  3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist die Verwertung der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. ganzgraph gmbh kann den Einsatz solcher Leistungen für die Dauer des Verzuges widerrufen.

 

 

 

 

 

Schutzrechtsverletzungen

  1. Die ganzgraph gmbh stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird die ganzgraph gmbh unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren; versäumt er dies, erlischt der Freistellungsanspruch.

  2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die ganzgraph gmbh - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten nach vorheriger Information mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung vermieden wird oder für ihn die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

 

Haftung

  1. Die ganzgraph gmbh haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit in seiner Summe beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

  3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die ganzgraph gmbh nicht, wenn dies darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der ganzgraph gmbh.

 

Geheimhaltung, Referenzen

  1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des zugrunde liegenden Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

  2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt ihres Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  4. Die ganzgraph gmbh darf auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien den Kunden als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf diese hinweisen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden hiervon betroffen sind. Der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

 

Schlichtung

  1. Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung herbeizuführen.

  2. Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

  3. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

  4. Als Schlichter soll eine von der IHK Bonn zu benennende sachkundige Person fungieren. Die Kosten des Verfahrens werden hier zur Hälfte geteilt.

 

Sonstiges

  1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

 

Schlussbestimmungen

  1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail und Telefax erfolgen.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn.