Barrierefreiheit ist seit einem Jahr Pflicht – ist Ihre Website bereit?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit sind viele Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – darunter insbesondere Websites, Online-Shops, Buchungsstrecken, Kundenportale und Apps, wenn sie sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.
Ziel des Gesetzes ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Barrierefreiheit betrifft dabei nicht nur technische Standards, sondern auch Inhalte, Gestaltung und Bedienbarkeit: Sind Kontraste ausreichend? Lassen sich Formulare per Tastatur bedienen? Sind Bilder mit sinnvollen Alternativtexten versehen? Ist die Website auch für Menschen mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder Screenreader-Nutzung verständlich und nutzbar?
Für Website-Betreiber bedeutet das: Barrierefreiheit sollte nicht als einmalige Korrektur verstanden werden, sondern als fester Bestandteil von Webentwicklung, Redaktion und Qualitätssicherung. Gerade bei bestehenden Websites lohnt sich jetzt eine strukturierte Prüfung, um technische Hürden, redaktionelle Schwachstellen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Umsetzung barrierefreier Websites – von der technischen Prüfung über konkrete Optimierungen bis zur redaktionellen Beratung. So sorgen wir dafür, dass Ihre Website besser zugänglich, rechtssicherer und nutzerfreundlicher wird.
Handeln Sie jetzt – wir helfen gerne bei der Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.